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Geschäftsbedingungen
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Geschäftsbedingungen,
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
nemox.net
1 Grundlagen
1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und
Dienstleistungen, die die nemox.net Informationstechnologie OG (im
Folgenden "nemox.net" genannt) gegenüber dem Kunden erbringt. Die
wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich
ausschließlich nach dem Inhalt des vom nemox.net angenommenen Auftrages und
dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen
Geschäftsbedingungen des nemox.net. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden gelten nur, wenn sich das nemox.net diesen ausdrücklich und (außer
gegenüber Konsumenten) schriftlich unterworfen hat. Die Geschäftsbedingungen
des nemox.net gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den
Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals
darauf Bezug genommen werden sollte.
1.2 Zustandekommen des Vertrages und Beginn des Fristenlaufes
Ein Vertragsverhältnis zwischen dem nemox.net und dem Kunden kommt zu
Stande, wenn das nemox.net nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine
(gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat,
oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (zB Eröffnung des
Internetzuganges oder Bekanntgabe von Benutzerinformationen oder Einrichtung
eines Produktes oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten usw.)
begonnen hat.
1.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die aktuelle Fassung ist auf der Internetpräsentation des nemox.net abrufbar
bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen können vom nemox.net vorgenommen werden und sind auch
für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die
Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und
sachlich gerechtfertigt ist. Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich
begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor
der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird das
nemox.net Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren
wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch
Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. Das nemox.net
wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie
berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu
kündigen. Das nemox.net behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des
Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag
zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. In diesem Fall ist die
Kündigung des Kunden gegenstandslos. Das nemox.net wird den Kunden auch auf
diese Möglichkeit des nemox.net zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses
zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden
in diesem Fall gegenstandslos wird, hinweisen.
1.4 Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige und schriftliche Zustimmung, sind die Kunden des
nemox.net nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf
einen Dritten zu übertragen. Das nemox.net ist ermächtigt, seine Pflichten
ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder
den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu
überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Dies gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt
unberührt. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie
die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der
ausdrücklichen und (außer gegenüber Verbrauchern) schriftlichen Zustimmung
des nemox.net. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind
Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an
ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen das nemox.net diesbezüglich
schad- und klaglos.
1.5 Keine Vollmacht der Mitarbeiter des nemox.net
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des
nemox.net haben keine Vollmacht, für das nemox.net Erklärungen abzugeben,
Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.
2 Leistungen aus diesem Vertrag
2.1 Leistungen des nemox.net
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei
Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei
Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang,
sofern nicht ausdrücklich und (außer bei Konsumenten) schriftlich anderes
vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet.
2.2 Frist bei der Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im
jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht anderes
vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch das
nemox.net, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle ihm
obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat (kurz:
"Bereitstellungstermin").
2.3 Störungsbehebung
Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche vom nemox.net zu
verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Der
Kunde hat dem nemox.net bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes
im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem nemox.net oder von
ihm beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den
nötigen Zutritt zu gewähren. Wird das nemox.net bzw. der von ihm beauftragte
Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine
Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt
bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde dem nemox.net
jeden ihm dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.
2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die
reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner
Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige, nötige Geräte zur Verfügung, sofern
diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung vom nemox.net beizustellen
sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen
Voraussetzungen (zB Stromversorgung, geeignete Räume usw.) auf seine Kosten
zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter
einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich
Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation
zu ermöglichen. Das nemox.net übernimmt keine Gewähr für die
Funktionsfähigkeit der kundenseitig installierten
Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax-
oder Telefonapparate sowie Computer und Modems, Funkeinrichtungen usw.
2.5 Dienstequalität
Das nemox.net trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität
gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung
der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen.
2.6 Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch das nemox.net
Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen
Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Sofern dem Kunden vom nemox.net Geräte
zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum des nemox.net,
selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei
Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an das nemox.net zu
retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt,
sofern dies nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem
Verantwortungsbereich unterliegenden Personen, haben diese Endgeräte und das
Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung
wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und
Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten
Vertragsdauer ausschließlich vom nemox.net oder von dessen Beauftragten
vorgenommen.
3 Entgelte und Entgeltänderungen
3.1 Gültige Entgelte
Die Entgelte für die Benutzung der Internetdienste richten sich nach den
jeweils gültigen Preisen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise
für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste
und optionale Gesprächsauswertungen sind den jeweils gültigen Preislisten zu
entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für
Internetzugang nur den Internetzugang selbst (Konnektivität) umfassen, nicht
aber zB Übertragungsgebühren (zB Telefonkosten) oder Gebühren, die von
Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, sofern
nicht anderes (für Unternehmer schriftlich) vereinbart oder in der
Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch das nemox.net gelten die
vereinbarten Preise ab dem Lager des nemox.net. Allfällige Verpackungs- und
Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu
tragen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer,
gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den angeführten
Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von
Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten "Point of Presence", die am
Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen,
die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am "Point of Presence" vom
nemox.net beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten,
die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden,
die über den Anschluss am "Point of Presence" erreicht werden.
3.2 Entgeltbestandteile
Es wird zwischen fixen (zB Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für
den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer
Standleitung, für die Domänenegistrierung und für die allfällige Miete von
Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder
der Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (zB Herstellung des
Anschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw.
Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domänenregistrierung)
unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt
verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.
3.3 Änderung der Entgelte
Das nemox.net behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation
relevanten Kosten (zB Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren,
Energiekosten, Telekommunikationsleitungskosten) eine Änderung (Anhebung
oder Senkung) des Entgeltes vor. Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt
nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen
maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des nemox.net abhängig ist, und darf
bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb
von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei
Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben,
welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Das bei der Änderung von
Preisen gemäß § 25, Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes 2003 bestehende
Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung
kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst
vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte
vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern
dies nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
3.4 Nachverrechnung bei "Fair-Use"-Überschreitung
Der Kunde akzeptiert bei "Fair-Use"-Produkten des nemox.net das in der
jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene "Fair-Use"-Limit. Dieses
beträgt, sofern die Leistungsbeschreibung keine abweichende Regelung
enthält, 5 Gigabyte Datentransfer pro Monat. Bei einer Überschreitung des
Limits von mehr als 20 % in einem Monat, behält sich das nemox.net eine
Nachverrechnung vor.
4 Zahlungen
4.1 Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt mit Kreditkarte oder im Bankeinzugsverfahren nach
Rechnungslegung. Sofern das nemox.net der Zahlung mit Zahlschein zustimmt,
kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit vom nemox.net widerrufen
werden. Der Kunde hat in diesem Fall unverzüglich die Umstellung auf
Kreditkartenzahlung oder Bankeinzug vorzunehmen und dies dem nemox.net
nachzuweisen.
4.2 Zahlung mit Kreditkarte
Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass
die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus
entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit
verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch in diesem Fall
verrechnet werden können. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor
Ablauf zu verlängern. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im
Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall
einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.
4.3 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw.
Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach
Vertragsabschluss bzw. Lieferung, verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im
Vorhinein, verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein verrechnet
werden. Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw.
nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der
Lieferung und der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
4.4 Zahlungsverzug und Verzugszinsen
Das nemox.net ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen
Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 %
p. a. zu verrechnen.
4.5 Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die
Forderung als anerkannt gilt. Das nemox.net wird Verbraucher auf diese Frist
und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten
sich nach einer Prüfung durch das nemox.net die Einwendung des Kunden aus
Sicht des nemox.net als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat
ab Zugang der Stellungnahme des nemox.net bei sonstigem Verlust des Rechtes
auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der
Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH.) einzuleiten
und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des
Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein
Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der
Stellungnahme des nemox.net, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf
Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Das nemox.net
wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei
deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
4.6 Streitbeilegung
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden
Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes,
Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine
behauptete Verletzung des Telekommunikationsgesetzes 2003) der
Regulierungsbehörde vorlegen. Das nemox.net ist verpflichtet, an einem
solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage
erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen
vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung
herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall
mitzuteilen.
4.7 Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen
Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch
die zuständige Regulierungsbehörde zur Streitschlichtung gerufen, wird
dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung
hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei
unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch in diesem Fall
sofort fällig.
4.8 Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden
ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln
lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der
letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht
drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
4.9 Gegenverrechnung
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem nemox.net und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom nemox.net nicht
anerkannter Forderungen des Kunden, sind ausgeschlossen. In Abänderung
dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen
Forderungen gegenüber dem nemox.net ist nur möglich, sofern entweder das
nemox.net zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem
rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des
Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom nemox.net anerkannt
worden ist.
4.10 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 des Allgemein
Bürgerlichen Gesetzbuches zur Erwirkung oder Sicherstellung der
Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen
Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte.
4.11 Entgeltnachweis
Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält unter Anderen folgende Angaben:
Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer,
Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für wiederkehrende
Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen,
Gesamtpreis exkl. Umsatzsteuer, Umsatzsteuer, Gesamtpreis inklusive
Umsatzsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei
Einzelentgeltnachweisen, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der
Einzelentgeltverordnung enthalten. Der Kunde hat, über einen allfälligen
Einzelentgeltnachweis hinaus, nur dann Anspruch auf Auflistung seiner
Zugangsdaten, "Logfiles" usw. (sofern technisch möglich und rechtlich
zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche)
Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten
getroffen wurde.
5 Gewährleistung
5.1 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen
anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei
Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten
Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines
gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin
dem nemox.net einen Mangel angezeigt hat.
5.2 Behebung von Mängeln
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des nemox.net
entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderungen
werden ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der
Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und
detailliert angezeigt hat. Dieser Absatz 5.2 gilt nicht gegenüber
Konsumenten. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b des Allgemein Bürgerlichen
Gesetzbuches ist ausgeschlossen.
5.3 Gewährleistungsausschluss
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom
nemox.net bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die
Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch
erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten
Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil das nemox.net trotz
Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener
Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der
Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über
die vom nemox.net angegebene Leistung und unrichtige Behandlung und
Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei
Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. Das
nemox.net haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische
Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die
Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei
Übergabe vorhanden.
5.4 Mängelrüge
Außer bei Verbrauchern, ist die Voraussetzung jeglicher
Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen
detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.
6 Haftung, Haftungsausschluss, Beschränkungen und Verpflichtungen des
Kunden
6.1 Haftungsausschluss
Die Haftung des nemox.net für leichte Fahrlässigkeit (außer bei
Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell
ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des
nemox.net für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird
ausgeschlossen. Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher
Ansprüche gegen das nemox.net die unverzügliche und schriftliche,
detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des
Schadenseintrittes.
6.2 Haftungsausschluss des nemox.net hinsichtlich der Verfügbarkeit der
Dienste
Das nemox.net betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt
höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen
Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung
zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden
können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten
bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet
werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen
verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (vom nemox.net oder vom Kunden
eingericheten) Filtern, Virenscannern usw. kann die Zustellung von E-Mails
verhindert werden. Das nemox.net übernimmt hierfür, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, keinerlei Haftung. Die sonstigen Haftungsausschlüsse
bleiben hierdurch unberührt. Das nemox.net behält sich vorübergehende
Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden
zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt
sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des nemox.net unabhängig sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer
Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten, kann es zu
Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der
Internetdienstleistungen kommen. Das nemox.net haftet für derartige Ausfälle
nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet
wurden. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren
Einschränkungen, bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus
wichtigem Grund unberührt. Das nemox.net übernimmt keine wie auch immer
geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden,
werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste
übernommen. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom
nemox.net nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Festgehalten wird, dass dieser Absatz 6.2 allfällige
Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.
6.3 Haftungsausschluss des nemox.net hinsichtlich übertragener Daten
Weiters haftet das nemox.net nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem
Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für
enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar
auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der
Homepage des nemox.net oder über eine Information durch das nemox.net
erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit
Unsicherheiten verbunden ist (zB Viren, trojanische Pferde, Angriffe von
Hackern usw.). Das nemox.net übernimmt hierfür keine Haftung, bei
Verbrauchern gilt dies nur, wenn das nemox.net nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden
Das nemox.net haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der
Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung
verursacht hat. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu
halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der
Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der
Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen
sowie sonstige Ansprüchen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw.
seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die
missbräuchliche Nutzung nicht vom nemox.net zu vertreten ist. Weitergehende
Schadenersatzansprüche und allfällig sonstige Ansprüche des nemox.net
bleiben dabei unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen
Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter
führt, bzw. für das nemox.net oder andere Rechner sicherheits- oder
betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere "Spamming"
(aggressives, direktes Aussenden via E-Mail) oder jede Benutzung des
Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur
Schädigung anderer Internetteilnehmer. Der Kunde verpflichtet sich zur
Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und
Einstellungen. Entstehen für das nemox.net oder für Dritte Schwierigkeiten
auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (zB "offener
Mailserver"), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.
Weiters ist das nemox.net zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum
Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB Sperre einzelner
Verbindungsmöglichkeiten). Das nemox.net wird sich bemühen, das jeweils
gelindeste Mittel anzuwenden. Das nemox.net wird den Kunden über die
getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren. Der Kunde
verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber
dem nemox.net die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser
Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, das nemox.net
vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzteres wegen vom Kunden
in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich
oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird das
nemox.net in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie
es reagiert (Streiteinlassung, Vergleich usw.). Der Kunde kann in diesem
Fall, außer im Fall groben Verschuldens des nemox.net, nicht den Einwand
unzureichender Rechtsverteidigung erheben. Der Kunde ist verpflichtet, das
nemox.net von jeglicher Störung oder Unterbrechung von
Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem nemox.net die
Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer
Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht,
übernimmt das nemox.net für Schäden und Aufwendungen, die aus der
unterlassenen Verständigung resultieren (zB Kosten einer vom Kunden
unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
6.5 Besondere Bestimmungen für "Firewalls"
Bei "Firewalls", die vom nemox.net aufgestellt, betrieben und/oder überprüft
wurden, geht das nemox.net prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen
des jeweiligen Stands der Technik vor. Das nemox.net weist allerdings darauf
hin, dass absolute Sicherheit durch "Firewall"-Systeme nicht gewährleistet
werden kann. Es wird daher die Haftung des nemox.net aus dem Titel der
Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile
ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass installierte "Firewall"-Systeme
umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. Das nemox.net weist darauf hin,
dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner
Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle
eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne
Einverständnis des nemox.net. Die Haftung des nemox.net für Nachteile, die
dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte
"Firewall"-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist
ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Haftung des nemox.net
für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
6.6 Haftungsausschluss des nemox.net bei Verletzungen des Kunden durch
Dritte
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom
nemox.net für andere Kunden des nemox.net gespeicherte Informationen in
seinen Rechten verletzt wurde, haftet das nemox.net (unbeschadet aller
sonstigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse) jedenfalls dann nicht,
wenn es keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der
Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des "ISPA Code of Conduct"
(Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service
Providers) qualifiziert ist.
7 Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von
Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf
unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im
letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um
die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch
schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist
aufgekündigt wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im
Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung)
ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen
Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene
Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum
Monatsletzten schriftlich kündbar. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf
unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr
abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter
Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
7.2 Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung
für die Durchführung der Leistungen durch das nemox.net. Das nemox.net ist
daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 des Telekommunikationsgesetzes
2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder
elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und
Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem
Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des
Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.
7.3 Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung
Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gilt neben dem Zahlungsverzug
die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung
eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens, die Beantragung eines
außergerichtlichen Ausgleichsversuches, die Anhängigkeit von zumindest zwei
Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden, die Einleitung eines
Liquidationsverfahrens, der Verdacht des Missbrauches des
Kommunikationsdienstes, der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen. Weiters auch, wenn der
Kunde Einzelplatzzugänge mehrfach nutzt oder nutzen lässt, wenn er einen
überproportionalen Datentransfer verursacht, wenn er gegen die "Netiquette"
und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, bei "Spamming"
oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen. Das nemox.net kann
nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern auch mit
Diensteunterbrechung vorgehen. Das nemox.net ist weiters bei Verdacht von
Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre
berechtigt. Insbesondere kann das nemox.net bei Rechtsverletzungen die auf
Internetpräsentationen gespeicherten Information entfernen oder den Zugang
zu ihnen sperren. Das nemox.net wird sich bemühen, das jeweils gelindeste
Mittel anzuwenden. Das nemox.net wird den Kunden über die getroffenen
Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf
außerordentliche Vertragsauflösung durch das nemox.net aus wichtigem Grund
bleibt jedenfalls unberührt.
7.4 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw.
Sperre
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw.
Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden
zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des nemox.net auf das Entgelt
für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten
Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
unberührt. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung
wird mit 50,00 EUR vergebührt. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche
des nemox.net bleiben vorbehalten. Überhaupt kann stets, wenn die
fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des nemox.net gefährdet
erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen
Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Dies ist
insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen
Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie
in allen Fällen, die das nemox.net zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung
berechtigen würde.
7.5 Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, das nemox.net zur
Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Es
ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten
berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher
Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der
alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher
keinerlei Ansprüche dem nemox.net gegenüber ableiten.
8 Datenschutz
8.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
Das nemox.net und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis
gem. § 93 des Telekommunikationsgesetzes 2003 und den
Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende
der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche
Daten und Daten der Benutzer werden nicht eingesehen. Auch die bloße
Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der
Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann
der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer
technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige
Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht
über das Kommunikationsnetz des nemox.net ist, oder um einem Kunden dem von
ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. "Routing"- und
Domäneninformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
8.2 Information gem. § 96, Abs. 3 des Tkg. 2003 betreffend der
verarbeiteten Daten
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der
Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu
speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss,
Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden,
Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und
Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 des Tkg. 2003. Soweit das
nemox.net gemäß dem Tkg. in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe
verpflichtet ist, wird das nemox.net dieser gesetzlichen Verpflichtung
nachkommen. Das nemox.net wird aufgrund § 92, Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) des
Tkg. 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und
Teilnehmers ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer
Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und
Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über
Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses und Zahlungsmodalitäten sowie
Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten
werden gem. § 97, Abs. 2 des Tkg. 2003 vom nemox.net spätestens nach der
Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer
diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder
einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche
Verpflichtungen zu erfüllen.
8.3 Verkehrsdaten
Das nemox.net wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten,
die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten
oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten
von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere "Source"- und
"Destination-IP" sowie sämtliche andere "Logfiles" aufgrund seiner
gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) des Telekommunikationsgesetzes 2003
bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich
angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden
kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur
Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird das
nemox.net diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird das nemox.net die Daten nicht
löschen. Ansonsten wird das nemox.net Verkehrsdaten nach Beendigung der
Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines
Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus, wird das
nemox.net, außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen, nicht
vornehmen.
8.4 Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden vom nemox.net nicht gespeichert. Sofern aus technischen
Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird das nemox.net
gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die
Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird das nemox.net die Daten
unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
8.5 Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm
gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur
Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut
übermittelt werden dürfen.
8.6 Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis
Gemäß § 103 des Telekommunikationsgesetzes 2003, kann das nemox.net ein
öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen
Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internetadresse sowie auf Wunsch des
Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. Das nemox.net ist zur
Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf
ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers, hat diese Eintragung
ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für
Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und
ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung
und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem. § 103, Abs. 1 des
Telekommunikationsgesetzes 2003 zulässig, ansonsten wird das nemox.net keine
elektronischen Profile der Kunden erstellen.
8.7 Verwendung von Daten und Einverständnis zum Erhalt von Werbung
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass
Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten des
nemox.net, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des
Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von
Telekommunikationsdiensten des nemox.net verwendet werden dürfen, sowie zur
Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der
Kunde erklärt sich einverstanden, vom nemox.net Werbung und Informationen
betreffend Produkte und Services des nemox.net sowie Geschäftspartnern des
nemox.net in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die
Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse
ausschließlich beim nemox.net. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung
jederzeit widerrufen. Das nemox.net wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail
die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
8.8 Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das nemox.net gem. § 94 des
Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung
des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung
teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das nemox.net gem. §
106 des Telekommunikationsgesetzes 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung
oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann.
Handlungen des nemox.net aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine
Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des
E-Commerce-Gesetzes zur Kenntnis, wonach das nemox.net unter bestimmten
Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den
Kunden zu erteilen. Das nemox.net wird bestrebt sein, die von der ISPA
(Verein "Internet Service Providers Austria") entwickelten "Allgemeinen
Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers",
abrufbar unter 'http://www.ispa.at/' zu beachten und ihnen zu entsprechen.
9 Datensicherheit
Das nemox.net wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen
ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem
Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim nemox.net
gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu
verwenden, so haftet das nemox.net dem Kunden gegenüber nur bei
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für Verbrauchergeschäfte
gilt: Die Haftung des nemox.net ist ausgeschlossen, wenn dieses oder eine
Person, für welche es einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig
verschuldet hat.
10 Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software
10.1 Leistungsumfang
Bei individuell vom nemox.net erstellter Software ist der Leistungsumfang
durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete
Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den
auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine
Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation
verbleiben zur Gänze beim nemox.net, sofern dies nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wurde.
10.2 Rechte an gelieferter Software
Bei der Lieferung von Software räumt das nemox.net, sofern nicht
ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht
ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für
die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um
Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde das
nemox.net schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner
Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.
Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter, ist der Kunde verpflichtet,
vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genau
einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain"
oder als "Shareware" qualifiziert ist und die vom nemox.net nicht erstellt
wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche
Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen
Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte,
auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der
Kunde das nemox.net von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen
zur Gänze schad- und klaglos.
10.3 Gewährleistung
Das nemox.net übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
allen Anforderungen des Kunden entspricht (es sei denn, dies wäre
ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden) und dass die gelieferte
Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet. Weiters, dass
die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, sofern nicht ein Mangel
im Sinne des Gewährleistungsrechtes vorliegt, oder, dass alle Softwarefehler
behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf
reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion
beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden
dadurch nicht berührt.
10.4 Rücktritt bei Softwaremängeln
Werden vom nemox.net gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so
berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch
hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware
zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter
Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder
Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung
von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare
Leistungen vorliegen.
11 Besondere Bestimmungen bei Domänenregistrierung
11.1 Vermittlung und Verwaltung der Domäne und Vertragsbeziehungen
Das nemox.net vermittelt und registriert die beantragte Domäne im Namen des
Kunden. Die Domäne wird für '.at', '.co.at' und '.or.at'-Adressen von der
Registrierungsstelle "nic.at" eingerichtet, für sonstige Adressen von der
jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Das nemox.net fungiert
hinsichtlich der von "nic.at" verwalteten Domänen auf die Dauer dieses
Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart). Das
Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domäne besteht jedoch
jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die
Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den
Beträgen, die das nemox.net dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht
anders vereinbart).
11.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der
Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem
nemox.net aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der
Registrierungsstelle kündigen muss oder die Kündigung beim nemox.net
veranlassen muss.
11.3 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Registrierungsstelle
Bezogen auf die Domäne gelten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
"nic.at" (abrufbar unter 'http://www.nic.at/') bzw. der ansonsten jeweils
zuständigen Registrierungsstelle. Diese werden dem Kunden des nemox.net auf
Wunsch zugesandt.
11.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domäne
Das nemox.net ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domäne, etwa in
marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt,
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere
niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird das nemox.net
diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
12 Besondere Bestimmungen bei ENUM-Registrierungen
Der Registrant hat das Ende der Nutzungsberechtigung an der zur ENUM-Domäne
korrespondierenden Rufnummer umgehend zu melden. Im Falle der Nichtmeldung
von Änderungen an für die ENUM-Domänendelegation maßgeblichen Daten sowie
des allfälligen Endes der Nutzungsberechtigung an der korrespondierenden
Rufnummer haftet der Endkunde für alle daraus resultierenden Schäden. Kommt
ein Registrant nach Wegfall des Nutzungsrechtes an der zur ENUM-Domäne
korrespondierenden Rufnummer seiner Verpflichtung zur Meldung nicht nach und
erlangt er in weiterer Folge dadurch unberechtigterweise vom Inhalt einer
Kommunikation über diese ENUM-Domäne Kenntnis, so ist er zur äußersten
Verschwiegenheit verpflichtet. Er ist darüber hinaus verpflichtet, diesen
Umstand binnen zweier Werktage an das nemox.net zu melden.
Das Nutzungsrecht an einer Rufnummer umfasst auch all jene davon
abgeleiteten Identitäten für Dienste, die in Zusammenhang mit der Integrität
des Rufnummernraumes stehen. Unter Integrität des Rufnummernraumes ist die
Sicherstellung der ausschließlichen Nutzungsmöglichkeit aller mit einer
Rufnummer verbundenen Kommunikationsdienste für den berechtigten Teilnehmer
zu verstehen. Das bedeutet beispielsweise, dass mit dem Ende des
Nutzungsrechtes an einer Rufnummer (zB Vertragskündigung) auch der Wegfall
des Nutzungsrechtes an abgeleiteten Identitäten verbunden ist, da
andernfalls die Integrität des Rufnummernraumes gefährdet wäre.
Der Nutzungsberechtigte stimmt explizit zu, dass ihm gegenüber im Rahmen
seiner ENUM-Registrierung von jeder der beteiligten Parteien, insbesondere
enum.at, Registrar und Validierungsstelle, zur Kommunikation Telefon, FAX,
E-Mail, SMS oder ähnliche Kommunikationsdienste verwendet werden dürfen.
Diese Kommunikation kann jederzeit, insbesondere aber im Rahmen der
Neuregistrierung oder Revalidierung einer Domäne stattfinden. Der Registrant
einer ENUM-Domäne stimmt weiters ausdrücklich zu, dass bei Nachweis einer
fehlerhaften Delegation das nemox.net und enum.at berechtigt sind, die zur
jeweiligen ENUM-Domäne gespeicherten Daten an denjenigen herauszugeben, der
einen möglichen Rechtsanspruch bescheinigt.
Der ENUM-Registrant hat das Recht auf freie Wahl seines ENUM-Registrars
unabhängig von seinem Kommunikationsdienstebetreiber. Insbesondere ist der
Wechsel des ENUM-Registrars ohne Zustimmung des bisherigen ENUM-Registrars
zu gewährleisten.
Der Registrant wird darüber informiert, dass er im Fall einer
ENUM-Delegation betreffend einen Rufnummernbereich und unter der
Voraussetzung, dass der Registrar nicht gleichzeitig
Kommunikationsdienstebetreiber im Sinne des Telekommunikationsgesetzes ist,
parallel eine Vertragsbeziehung mit dem Registrar und einem
Kommunikationsdienstebetreiber (hinsichtlich der Rufnummer) eingeht.
Der Nutzungsberechtigte an einer ENUM-konformen E.164 Rufnummer hat das
Recht, autonom darüber zu bestimmen, ob die korrespondierende ENUM-Domäne
delegiert wird oder nicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des an einer
Rufnummer nutzungsberechtigten Teilnehmers darf eine Delegation nicht
erfolgen. Ausgenommen davon ist die Beantragung einer ENUM-Domäne durch
jenen Kommunikationsdienstebetreiber, welchem das Nutzungsrecht an der
korrespondierenden Rufnummer per Bescheid oder durch Übertragung im Zuge
einer Portierung zukommt, sofern der Teilnehmer darüber zumindest vier
Wochen im Vorhinein schriftlich informiert wird, ihm jederzeit ein
kostenfreies Widerspruchsrecht eingeräumt wird und der Teilnehmer zur
korrespondierenden Rufnummer auch auf die auf der Internetpräsentation von
enum.at verfügbare generelle Information zu den Möglichkeiten und Risken von
ENUM hingewiesen wird.
Der Nutzungsberechtigte hat das Recht, autonom darüber zu bestimmen, welche
Daten (im Rahmen der Möglichkeiten von ENUM) in seine NAPTR-Einträge
eingetragen werden, das heißt ein bestimmter Inhalt wird erst dann in den
NAPTR-Eintrag aufgenommen, wenn der Teilnehmer dies ausdrücklich wünscht.
Ausgenommen von der ausdrücklichen Zustimmung ist der Fall, dass die
Eintragung von Daten durch den an der korrespondierenden Rufnummer
nutzungsberechtigten Kommunikationsdienstebetreiber, dem per Bescheid oder
durch Übertragung im Zuge einer Portierung das Nutzungsrecht zukommt, unter
Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beantragt wurde, sofern der
Nutzungsberechtigte je Anlassfall darüber zumindest vier Wochen im Vorhinein
schriftlich informiert wird und ihm jederzeit ein kostenfreies
Widerspruchsrecht eingeräumt wird. Diese Information umfasst jedenfalls auch
eine allgemein verständliche Beschreibung über die jeweils in den
NAPTR-Einträgen vorgesehenen Einträge und die damit angebotenen oder
beabsichtigten Dienste.
Sollte die Delegation an den nutzungsberechtigten
Kommunikationsdienstebetreiber erfolgt sein und dies vom
Nutzungsberechtigten der Rufnummer nicht weiters gewünscht sein, wird eine
sofortige Übertragung der Rechte an der ENUM-Domäne durch das nemox.net
veranlasst. Hier geht jedenfalls der Wille des nutzungsberechtigten
Teilnehmers vor.
Delegationen sind im Falle einer Portierung der zugrunde liegenden Rufnummer
durch den Kommunikationsdienstebetreiber zu löschen, sofern mit dem neuen
Kommunikationsdienstebetreiber keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden.
Der Registrant wird darüber informiert, dass in gewissen Fällen,
insbesondere wenn der Verdacht einer falschen oder unberechtigten Delegation
einer ENUM-Domäne besteht, die ENUM-Domäne für eine gewisse Zeit sistiert
wird, also nicht mehr funktionsfähig ist. Das nemox.net ist in diesem Fall
zur Beauskunftung über den Hintergrund der Sistierung verpflichtet.
Das nemox.net ist weiters verpflichtet, den Registranten über die Gründe
einer allfälligen Löschung seiner ENUM-Domäne zu informieren.
13 Besondere Bestimmungen bei der Erstellung von Internetpräsentationen
13.1 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die
Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der
erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der
allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. Während erforderlicher
Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente
Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel,
Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der
Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner
gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte
(zB Bilder), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. Sofern das
nemox.net dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung
oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft.
Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden.
Dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen
das nemox.net.
13.2 Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente
Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate
Designs usw. bleiben im Eigentum des Kunden. Das nemox.net erwirbt keinerlei
Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu
verfügen und hat das nemox.net von allen Folgen allenfalls erfolgter
Rechtsverletzungen (zB Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich
von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu
halten.
13.3 Keine Prüfungspflicht des nemox.net
Das nemox.net ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere
auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu
prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von
Verletzungen verweigern.
13.4 Rechtseinräumung durch das nemox.net
Das nemox.net räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich (und sofern der
Kunde nicht Verbraucher ist schriftlich) anders vereinbart, mit Zahlung des
vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom
nemox.net entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die
vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des
Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise
Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Druckwerke,
bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung.
Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an
Dritte
14 Sonstige Bestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des
UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
14.2 Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die
örtliche Zuständigkeit des am Sitz des nemox.net sachlich zuständigen
Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
14.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des
Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem
Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung
getragen). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt
nicht gegenüber Verbrauchern.
14.4 Schriftform für Mitteilungen des Kunden
Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses
Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.
14.5 Adressänderungen und Zugang von elektronischen Erklärungen
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem nemox.net
umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten
Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt
bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von
Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die
Ausstellung einer neuen Rechnung, wird das nemox.net diesem Wunsch nach
Möglichkeit entsprechen. Dies ändert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der
ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen,
wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet
wurden. Bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom
Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
14.6 Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften
Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der
Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder
erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen
nicht der Interpretation.
14.7 Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der
übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt (außer gegenüber Konsumenten) eine wirksame,
die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am
nächsten kommt.
14.8 Notrufnummer
Die einheitliche europäische Notrufnummer lautet 112. Über diese sind in
allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste erreichbar. |
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